Gut gemeint oder: Seien Sie dankbar, dass Sie nicht stottern!

.Seien Sie doch bitte dankbar, dass SIE nicht körperbehindert sind!

Mit dieser dreifach mit Ausrufezeichen verstärkten Aufforderung versucht jemand, der es sicherlich nur gut gemeint hat, die für Behinderte reservierten Parkplätze am Eingang zum Kaufland-Supermarkt in Leipzig-Wahren freizuhalten. Dabei gelingt es, sogar schriftlich zu stottern und die kausalen Zusammenhänge völlig zu verknäueln: Soll man den Parkplatz etwa für noch rücksichtslosere Autofahrer freihalten?

Davon abgesehen: Es ist eine gut gemeinte Diskriminierung, entstanden durch sprachliches Unvermögen. Eine Behinderung ist kein Makel, worüber man unfroh sein müsste, wenn man sie hat. Aufgabe aller ist vielmehr, allen Menschen gleichen Zugang zu den Notwendigkeiten und Freuden des Lebens, hier zum Einkauf, zu verschaffen. Da liegt es nur nahe und auch im wirtschaftlichen Interesse der Betreiber, denen, die nicht gut zu Fuß sind, die dem Eingang nächsten Parkplätze zu reservieren.

Als Behinderter lebte es sich leichter, wenn einem mit Respekt statt mit Mitleid begegnet würde und, natürlich, wenn die Behindertenparkplätze nicht von irgendwelchen Idioten blockiert würden, die zu faul sind, 30 Meter zu laufen. Diese Idioten lesen so ein Schild aber auch nicht.

Eine Antwort zu Gut gemeint oder: Seien Sie dankbar, dass Sie nicht stottern!

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