Verehrte hier mitlesende Hausfrauen und Hausmänner, insbesondere aus der sächsischen Hauptstadt, backen Sie heuer auf keinen Fall einen „Dresdner Stollen“! Es könnte unangenehme rechtliche Konsequenzen haben.
Sie können Ihren Stollen natürlich wie immer backen, aber nennen Sie ihn auf keinen Falle „Dresdner Stollen“! „Dresdner Stollen“ ist nämlich eine geschützte Marke und muss
von einem Mitgliedsbetrieb des Schutzverbandes Dresdner Stollen® e.V. gebacken werden.
Sonst geht es Ihnen wie der Hausfrauenseite, der eine anwaltliche Belehrung samt Ankündigung alles möglichen Ungemachs zuteil wurde, weil sie das Rezept für einen „Dresdner Stollen“ veröffentlicht hatte. Der untersagte und früher in Unkenntnis als „Dresdner Stollen“ bezeichnete Stollen auf der Hausfrauenseite bekommt demnächst einen neuen Namen, die Abstimmung läuft. Vorerst heißt er „Christstollen“. Das Rezept für keinen „Dresdner Stollen“ finden Sie ebenda.
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P. S. In Leipzig ist der Stollen übrigens weiblich: Die Stolle.


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