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Ein 1-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis.

13. November 2008 · 1 Kommentar

1-euro1Das haben Kritiker nie bezweifelt. Jetzt ist es höchstrichterlich: Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass ein Arbeitsloser, der einen 1-Euro-Job “annimmt”, mit den zusätzlichen 120 € p. m. genügend hat, um sich davon eine Monatskarte zu kaufen. Der undankbare Kläger war der irrigen Meinung gewesen, dass das, was er da gemacht hatte, Arbeit war und ihm deshalb der Euro pro geleistete Stunde zustünde. Denkste, sagte das Gericht: Es handle sich um eine Fördermaßnahme, die erst der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben diene. Nur, wenn der Aufwand, den 1-Euro-Job auszuführen, größer ist als der Zuverdienst, muss das Arbeitsamt dafür aufkommen. Da kann der Kläger froh sein, dass an seinem Heimatort der ÖPNV so günstig ist. (Az.: B 14 AS 66/07 R)

Mehr da. Oder auch da.

Freundlicher fiel die Entscheidung für eine Berliner Familie aus, der das Arbeitsamt, äh “JobCenter”, die Klassenfahrten für ihre Kinder nicht bezahlen wollte. Das Bundessozialgericht entschied heute, dass eine “Deckelung” des Erstattungsbetrags für Klassenfahrten, wie in Berlin üblich, eine soziale Ausgrenzung bedeuten würde und keine gesetzliche Grundlage habe. (Az: B 14 AS 36/07 R) Mehr da.

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