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Sachsen: Berufsverbote für Pornokonsumenten?

18. März 2008 · Kommentar schreiben

Wenn man den Dresdner Neuesten Nachrichten glauben könnte, würden in Sachsen bald harte Zeiten für Träger der freien Jugendhilfe anbrechen. Pornobesitzer dürften dann nämlich nicht mehr als Trainer oder Erzieher arbeiten. Heute zitieren sie den sächsischen Justizminister, “Kindergärten und Sportvereine müssten die Möglichkeit erhalten, sich im polizeilichen Führungszeugnis über die strafrechtliche Vorgeschichte eines potenziellen neuen Mitarbeiters oder Trainers zu informieren.” Das ist bei Kindergärten nicht neu, denn jeder Träger muss bei Einstellungen oder Vorstandswahlen ein solches Führungszeugnis einholen lassen. Dort werden Strafen unter drei Monaten bzw. 90 Tagessätzen bislang nicht festgehalten. Eine Bundesratsinitiative will das ändern, und das begrüßt der sächsische Justizminister Mackenroth. Laut DNN und Schwesterblättern sollen im Zentralregister “künftig auch sogenannte Bagatellstrafen für Sexualdelikte wie exhibitionistische Handlungen oder Besitz von pornographischen Schriften Eingang” finden.
Porno wird bestraft
Pornoverbot für Sachsens Nachwuchstrainer? Berufsverbot für Pornogucker? Das wird hart, vor allem für die, die bislang dachten, nichts illegales zu tun. Oder die sich, wie der Autor dieser Zeilen, eine gebrauchte Festplatte ersteigern und nach dem Einbau mit Verwundern feststellen, dass der Ordner Pics eine ganze Latte nicht jugendfreier Bildchen enthält. Das soll jetzt strafbar sein? Trainer: Klicken Sie nicht hier! Es könnte ihre Lizenz kosten!
Wenn man den DNN glauben könnte! Hier findet sich die Pressemitteilung zum Gesetzesentwurf, und hier steht:

Ein heute vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf sieht dazu vor, den Katalog der im Führungszeugnis registrierten Delikte unter anderem um Verurteilungen wegen Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Schriften, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Fürsorgepflichtverletzungen zu erweitern.

Darum geht es. Also nicht um Bagatellen, sondern um Delikte, die für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen disqualifizieren, auch wenn sie als Bagatelle bestraft werden.
Dass der Gesetzentwurf “unter anderem” seine Tücken hat, also auch eine Verurteilung wegen Schwarzfahrens oder anderen Delikten, die normalerweise unter “Jugendsünden” laufen würden, Eingang ins Zeugnis finden würden, ist ein anderes Thema und wurde anderswo schon kritisiert.
Für Sachsen gilt: Entwarnung. Weitergucken! Heute haben sich nur die DNN entblößt.

Kategorien: Enten · Nachrichten · Recht · Sachsen
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